CE Kennzeichnung

Das Anbringen einer CE-Kennzeichnung auf Produkten ist in Richtlinien der Europäischen Union zur Harmonisierung der Vermarktung von Produkten zwingend vorgeschrieben.

Die CE-Kennzeichnung muss vom Hersteller des Produktes oder allenfalls von seinem hiezubefugten Bevollmächtigten angebracht werden.

Mit der Anbringung der CE-Kennzeichnung wird erklärt, dass das Produkt allen anzuwendenden Vorschriften der Europäischen Union entspricht und die entsprechenden Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wurden.

Die CE-Kennzeichnung ist anzubringen, bevor ein Produkt, das der CE- Kennzeichnung unterliegt, am Europäischen Binnenmarkt in den Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird.

Gelten für ein Produkt mehrere Richtlinien der EuropäischenUnion (mehrere Harmonisierungsvorschriften), die alle das Anbringen einer CE-Kennzeichnung vorsehen, so bedeutet diese Kennzeichnung, dass von der Konformität des Produkts mit den Bestimmungen aller dieser Richtlinien auszugehen ist.

Die Art der Anbringung der CE-Kennzeichnung sowie deren Form und Größe ist in den jeweils zutreffenden Richtlinien der EuropäischenUnion festgelegt.

Ein Produkt kannauch mit anderen Zeichen versehen sein,die jedochnicht zu Verwechslungen mit der CE-Kennzeichnung führendürfen.


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