Brandschutzpläne, Fluchtwegpläne (nach TRVB 121)

 

Ein Brandschutzplan ist ein Grundrissplan von Gebäude(-komplexen), der alle maßgeblichen Brandschutzeinrichtungen und Fluchtwege darstellt.

Wie eine Karte stellt dieser Plan eine maßstäblich verkleinerte, ggf. eingeebnete und mit Symbolen versehene Übersicht dar. Sie dient Bewohnern bzw. Besuchern des Gebäudes  (bzw. Geländes) und (!) ebenso Rettungskräften im Notfall der schnellen und unkomplizierten Orientierung über vorhandene Fluchtwege Einrichtungen des vorbeugenden Brandschutzes.

Ortsunkundigen kann die Orientierung mittels eines Brandschutzplans im Notfall helfen, Ruhe zu bewahren und richtig zu reagieren. Das schnelle Verlassen des Gebäudes wird vereinfacht.

Je ausgeprägter die Hilflosigkeit der Menschen im Gebäude, desto größer die Gefahr für sie. Hilflosigkeit kann hierbei u.a. durch Immobilität und / oder Orientierungslosigkeit hervorgerufen werden. Daraus resultiert die Tatsache, dass Brandschutzpläne vor allem in öffentlichen Gebäuden, an Orten für Massenveranstaltungen, in Hotels, Krankenhäusern usw. vorhanden und auf dem aktuellen Stand sein müssen.


DatenschutzImpressum