Sicherheitstechnik

 

Ihr Partner für alle Angelegenheiten des Arbeitsnehmerschutzes und des Gewerberechts:

  • Evaluierung von Arbeitsplätzen (gem. ASchG)
  • Präventivdienste (gem. ASchG)
  • Sicherheitstechnische Betreuung
  • Arbeitsmedizinische Betreuung (in Kooperation mit zugelassenen ArbeitsmedizinerInnen)

 

Beratungsablauf:

Zur Sicherung meines Qualitätsniveaus, bzw. zur Gewährleistung eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses richte ich meine Betreuungsleistung nach national definiertem Präventionsstandard aus.

Die Betreuung beginnt mit einer Analysephase (Evaluierung) bei der die Belastungen und Gefährdungen für Ihre Mitarbeiter systematisch erhoben werden.

Die daraus resultierenden Maßnahmen fließen, nach Abstimmung mit Ihnen, in eine Liste ein. Diese kann nach individueller Prioritätensetzung abgearbeitet werden.

Im Rahmen von regelmäßigen Beratungen kann der eingeleitete Gesundheitsförderungsprozess weiterentwickelt werden.

Leistungsspektrum:

  • Arbeitsplatz-Evaluierung, Ermittlung und Beurteilung von Gefahren
  • Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten
  • Software EVAL zur Durchführung und Verwaltung der Arbeitsplatz-Evaluierung
  • externe Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner
  • Brandschutzbeauftragte
  • Erstellung von Brandschutzplänen, Brandschutzordnungen und Evakuierungsplänen
  • Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten
  • Sachverständigenbegutachtungen
  • Unfallanalysen
  • Arbeitsplatzmessungen MAK, TRK, Licht, Lärm, Klima etc.)
  • Überprüfung von Absaug- und Lüftungsanlagen
  • Sicherheitstechnische Hilfestellung bei der Planung von Arbeitsstätten
  • Sicherheitstechnische Hilfestellung vor dem Einsatz von Arbeitsverfahren, Arbeitsmitteln, Arbeitsstoffen sowie der persönlichen Schutzausrüstung
  • Sicherheitstechnische Unterweisungen
  • Erstellung von Betriebs-, Arbeits- und Sicherheitsanweisungen
  • Maschinenabnahmen (siehe auch Fachbereich Maschinen- und Gerätesicherheit)
  • Beauftragter der AUVA für SGM
  • Sicherheitsmanagementsysteme ( SGM etc.) Link AUVA SGM
  • Schulung
  • Arbeitsplatzevaluierung

Weitere Informationen:

Unter Evaluierung versteht man

  • die systematische Erfassung und Auswertung der Belastungsdaten und Gefährdungen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in den jeweiligen Arbeitsbereichen,
  • das Festlegen von Maßnahmen gegen diese Gefahren
  • sowie die Dokumentation dieses Prozesses in den sogenannten Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten.

Nach Unfällen, bei der Einführung neuer Arbeitsstoffe, bei Änderung der Arbeitsverfahren etc. muss evalutiert werden um die Festlegung der Gegenmaßnahmen zu überprüfen und erforderlichenfalls anzupassen. In jedem Fall ist eine Verbesserungen der Arbeitsbedingungen anzustreben.

Ermittlung und Beurteilung von Gefahren:

Unterstützung bei der Planung von Arbeitsstätten gem. Arbeitsstätten-VO
Beratung bei Licht und Lüftung, Aufstellung von Büromöbeln und Computern, Kontrolle und Beratung der Fluchtwege und Erste Hilfe Maßnahmen, ...

Erstellung von Betriebsanweisungen:
Erstellen von Betriebsanweisungen für Anlagen und Arbeitsstoffen, ...

Unterstützung und Beratung beim Besorgen von neuer persönlicher Schutzausrüstung
Sicherheitsschuhe, Schutzbrillen, Schutzhandschuhe, ...

Risikoanalyse für Maschinensicherheit:
Die EU-Maschinenrichtlinien regeln die Anforderungen für das Inverkehrbringen von Maschinen. Dies betrifft alle kraftbetriebenen und ortsfesten Maschinen und Anlagen sowie deren Anbaugeräte.

  • Quellen möglicher Gefährdungen:
    Verwenden gefährlicher Arbeitsstoffe
  • Benutzen von mangelhaften Arbeitsmitteln
  • elektrische Anlage und Betriebsmittel
  • unergonomisch gestaltete Arbeitsplätze ( z.B. bei der Bildschirmarbeit)
  • Handhabung von Lasten
  • Lärm, Erschütterungen

 

VEXAT (Verordnung EXplosionsfähige ATmosphären)

Sicher ist Ihnen bekannt, dass seit Juli 2004 die neue VEXAT-Verordnung für alle Betriebe rechtsgültig ist und bis Juni 2006 umgesetzt werden muss.

Explosionsfähige Atmosphären und explosionsgefährdete Bereiche

Explosionsfähige Atmosphäre ist ein Gemisch aus Luft oder anderer oxidativer Atmosphäre und brennbaren Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben, in dem sich der Verbrennungsvorgang nach erfolgter Entzündung auf das gesamte unverbrannte Gemisch überträgt.

Ermittlung und Beurteilung der Explosionsgefahren

Arbeitgeber/innen müssen die Wahrscheinlichkeit und die Dauer des Auftretens von ex­plosionsfähigen Atmosphären und explosionsgefährdeten Bereichen sowie die charakteristischen Eigenschaften und Kenndaten der Arbeitsstoffe, die explosionsfähige Atmosphären bilden können, ermitteln und beurteilen.

Explosionsschutzdokument

Arbeitgeber/innen müssen auf Grundlage der Ermittlung und Beurteilung ein Explosionsschutzdokument erstellen und auf dem letzten Stand halten.

Sollten Sie auf diesem Gebiet keine Maßnahmen gesetzt haben, wenden Sie sich doch gleich an erfahrene Experten. Sie ersparen sich Kosten und Mühen; gleichzeitig erhöhen Sie die Motivation ihrer Mitarbeiter.

Information, Unterweisung, Arbeitsfreigabe

Arbeitnehmer/innen in explosionsgefährdeten Bereichen sind im Sinne des §12 ASchG zumindest über Folgendes zu informieren:

1. wie Explosionsgefahr entsteht und in welchen Bereichen sie vorhanden ist,

2. über die Art der am Arbeitsplatz möglichen Explosionsgefahren, die getroffenen Schutzmaßnahmen, deren Wirkung und Auswirkungen,

3. das Verhalten bei Warnung oder Alarm.


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